Auf der AniNite'07 gelten bestimmte Veranstaltungsregeln,
die mit Betreten des Veranstaltungsgel�ndes in Kraft treten:
- �1
Die Veranstalter, Organisatoren, Helfer und das Sicherheitspersonal
sind durch besondere T-Shirts und/oder Baseballcaps gekennzeichnet.
Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
Eine St�rung der Veranstaltung kann eine Anzeige nach �5 StGB nach sich ziehen.
- �2
Zum Besuch der Veranstaltung ist eine Eintrittsgeb�hr zu entrichten.
Die Festlegung der Geb�hr obliegt dem Veranstalter und ist nicht aushandelbar.
Gegen die Entrichtung des Eintritts erh�lt der Besucher einen Besuchspa�.
Dieser ist sichtbar am K�rper zu tragen und kann jederzeit vom Veranstalter oder
von einer dazu befugten Person kontrolliert werden.
- �3
Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung versto�en,
anderen Veranstaltungsbesuchern l�stig fallen oder die Veranstaltung
st�ren von der Veranstaltung auszuschlie�en. Ein Recht auf R�ckerstattung eines
geleisteten Eintrittsentgelts besteht nicht.
- �4
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der
Veranstaltung grunds�tzlich bis auf Widerruf gestattet, ausgenommen hiervon sind die
in der Hausordnung definierten Zeiten und Orte.
Die Veranstaltungsbesucher akzeptieren, da� die M�glichkeit besteht, da� von ihnen
im Rahmen der Veranstaltung Fotografien und/oder Videoaufnahmen entstehen und
diese ver�ffentlicht werden k�nnen. Ein Anspruch auf Entgelt daf�r besteht nicht,
ebenso besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ver�ffentlichung.
- �5
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen w�hrend der Konzerte ist untersagt.
Ausgenommen davon sind lediglich die vom Veranstalter hierf�r explizit benannten authorisierten Personen.
- �6
Waffen:
-
Das Mitf�hren von funktionsf�higen Schu�waffen gem. �sterreichischem Waffengesetz
ist strikt untersagt! Ebenso untersagt ist das Mitf�hren von Luftdruckwaffen.
-
Das Mitf�hren von sog. Airsoft- oder Paintball- Waffen ist gestattet, wenn diese in
nicht funktionsf�higem Zustand (ohne Treibmittel/Akku und ohne Kugeln) gehalten werden,
und wenn diese f�r das Cosplay ben�tigt werden.
-
Nicht schu�f�hige Waffenimitate sind gestattet, sofern sie f�r Cosplay ben�tigt werden.
-
Das Mitf�hren scharfer oder spitzer Blankwaffen ist grunds�tzlich strikt untersagt.
Ebenso untersagt ist jede Blankwaffe, deren Hauptkomponente metallischem Ursprungs ist.
Die Entscheidung dar�ber obliegt dem Sicherheitspersonal.
-
Harte Blankwaffen (z.B. aus Holz oder Fieberglas) sind dem Sicherheitspersonal
vor Betreten der Veranstaltung zur Begutachtung zu �bergeben. Das Sicherheitspersonal
entscheidet �ber die Zul�ssigkeit. In jedem Fall ist das Tragen einer solchen Waffe
nur im Hof und zur Cosplay-Performance gestattet.
-
Weiche Blankwaffen (LARP Waffen, mit entsprechendem Schaumstoff�berzug oder �hnlicher Polsterung)
d�rfen grunds�tzlich mitgef�hrt werden. Auch diese sind vor Betreten der Veranstaltung
dem Sicherheitspersonal vorzuweisen, entspricht die Waffe nicht den Anforderungen f�r
weiche Waffen, so ist sie als harte Waffe nach Punkt 5 zu behandeln.
In jedem Fall ist die Durchf�hrung von Schauk�mpfen untersagt. Ausgenommen hiervon
sind die Cosplay-Auff�hrungen. Das Einnehmen von Kampfposen f�r Fotografien oder
�hnliches ist gestattet, das Sicherheitspersonal ist hiervor vorher zu informieren.
- �7
Das Mitf�hren jeglicher sonstiger Gegenst�nde, die zur Gef�hrdung von Personen f�hren k�nnen,
bzw. das Anwenden jedweger Gegenst�nde als Waffe ist ebenfalls strikt untersagt.
Gegenst�nde, die dieser Definition entsprechen sind vom Sicherheitspersonal zumindest bis
zum Ende der Veranstaltung einzuziehen (ist der Besitz des Gegenstandes in �sterreich nicht gestattet,
so ist der Gegenstand an die �sterreichische Exekutive zu �bergeben).
Widersetzt sich die Person der Beschlagnahmung, so ist sie nach �3 der Hausordnung
der Veranstaltung zu verweisen.
- �8
Ausgenommen von den Beschr�nkungen der � 6 und 7 sind alle vom Veranstalter hierf�r authorisierte
Personen (Kampfsport-Vorf�hrer) und Mitglieder der �sterreichischen Exekutive im Dienst.
- �9
Das Mitf�hren, der Konsum oder die Weitergabe von Suchtmitteln nach Art. 1 Suchtmittelgesetz ist untersagt.
Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Versto� anzuzeigen. Personen, die Suchtmittel auf der Veranstaltung
besitzen sind ferner nach �3 der Hausordnung von der Veranstaltung auszuschlie�en.
- �10
Der Konsum von Speisen und Getr�nken ist gruns�tzlich nur in den daf�r vorgesehenen Bereichen gestattet.
Der Konsum von alkoholischen Speisen und Getr�nken ist w�hrend der Veranstaltung untersagt.
- �11
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
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