AniNite'07
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Veranstaltungsregeln

Auf der AniNite'07 gelten bestimmte Veranstaltungsregeln, die mit Betreten des Veranstaltungsgel�ndes in Kraft treten:

  • �1

    Die Veranstalter, Organisatoren, Helfer und das Sicherheitspersonal sind durch besondere T-Shirts und/oder Baseballcaps gekennzeichnet. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine St�rung der Veranstaltung kann eine Anzeige nach �5 StGB nach sich ziehen.

  • �2

    Zum Besuch der Veranstaltung ist eine Eintrittsgeb�hr zu entrichten. Die Festlegung der Geb�hr obliegt dem Veranstalter und ist nicht aushandelbar. Gegen die Entrichtung des Eintritts erh�lt der Besucher einen Besuchspa�. Dieser ist sichtbar am K�rper zu tragen und kann jederzeit vom Veranstalter oder von einer dazu befugten Person kontrolliert werden.

  • �3

    Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung versto�en, anderen Veranstaltungsbesuchern l�stig fallen oder die Veranstaltung st�ren von der Veranstaltung auszuschlie�en. Ein Recht auf R�ckerstattung eines geleisteten Eintrittsentgelts besteht nicht.

  • �4

    Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der Veranstaltung grunds�tzlich bis auf Widerruf gestattet, ausgenommen hiervon sind die in der Hausordnung definierten Zeiten und Orte. Die Veranstaltungsbesucher akzeptieren, da� die M�glichkeit besteht, da� von ihnen im Rahmen der Veranstaltung Fotografien und/oder Videoaufnahmen entstehen und diese ver�ffentlicht werden k�nnen. Ein Anspruch auf Entgelt daf�r besteht nicht, ebenso besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ver�ffentlichung.

  • �5

    Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen w�hrend der Konzerte ist untersagt. Ausgenommen davon sind lediglich die vom Veranstalter hierf�r explizit benannten authorisierten Personen.

  • �6

    Waffen:

    1. Das Mitf�hren von funktionsf�higen Schu�waffen gem. �sterreichischem Waffengesetz ist strikt untersagt! Ebenso untersagt ist das Mitf�hren von Luftdruckwaffen.
    2. Das Mitf�hren von sog. Airsoft- oder Paintball- Waffen ist gestattet, wenn diese in nicht funktionsf�higem Zustand (ohne Treibmittel/Akku und ohne Kugeln) gehalten werden, und wenn diese f�r das Cosplay ben�tigt werden.
    3. Nicht schu�f�hige Waffenimitate sind gestattet, sofern sie f�r Cosplay ben�tigt werden.
    4. Das Mitf�hren scharfer oder spitzer Blankwaffen ist grunds�tzlich strikt untersagt. Ebenso untersagt ist jede Blankwaffe, deren Hauptkomponente metallischem Ursprungs ist. Die Entscheidung dar�ber obliegt dem Sicherheitspersonal.
    5. Harte Blankwaffen (z.B. aus Holz oder Fieberglas) sind dem Sicherheitspersonal vor Betreten der Veranstaltung zur Begutachtung zu �bergeben. Das Sicherheitspersonal entscheidet �ber die Zul�ssigkeit. In jedem Fall ist das Tragen einer solchen Waffe nur im Hof und zur Cosplay-Performance gestattet.
    6. Weiche Blankwaffen (LARP Waffen, mit entsprechendem Schaumstoff�berzug oder �hnlicher Polsterung) d�rfen grunds�tzlich mitgef�hrt werden. Auch diese sind vor Betreten der Veranstaltung dem Sicherheitspersonal vorzuweisen, entspricht die Waffe nicht den Anforderungen f�r weiche Waffen, so ist sie als harte Waffe nach Punkt 5 zu behandeln.
      In jedem Fall ist die Durchf�hrung von Schauk�mpfen untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Cosplay-Auff�hrungen. Das Einnehmen von Kampfposen f�r Fotografien oder �hnliches ist gestattet, das Sicherheitspersonal ist hiervor vorher zu informieren.

  • �7

    Das Mitf�hren jeglicher sonstiger Gegenst�nde, die zur Gef�hrdung von Personen f�hren k�nnen, bzw. das Anwenden jedweger Gegenst�nde als Waffe ist ebenfalls strikt untersagt. Gegenst�nde, die dieser Definition entsprechen sind vom Sicherheitspersonal zumindest bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen (ist der Besitz des Gegenstandes in �sterreich nicht gestattet, so ist der Gegenstand an die �sterreichische Exekutive zu �bergeben). Widersetzt sich die Person der Beschlagnahmung, so ist sie nach �3 der Hausordnung der Veranstaltung zu verweisen.

  • �8

    Ausgenommen von den Beschr�nkungen der � 6 und 7 sind alle vom Veranstalter hierf�r authorisierte Personen (Kampfsport-Vorf�hrer) und Mitglieder der �sterreichischen Exekutive im Dienst.

  • �9

    Das Mitf�hren, der Konsum oder die Weitergabe von Suchtmitteln nach Art. 1 Suchtmittelgesetz ist untersagt. Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Versto� anzuzeigen. Personen, die Suchtmittel auf der Veranstaltung besitzen sind ferner nach �3 der Hausordnung von der Veranstaltung auszuschlie�en.

  • �10

    Der Konsum von Speisen und Getr�nken ist gruns�tzlich nur in den daf�r vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Speisen und Getr�nken ist w�hrend der Veranstaltung untersagt.

  • �11

    Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.